Wichtige Information für Deine Sicherheit.

Nicht jeder Mensch will Gutes, sondern nur Dein Bestes – Dein Geld oder Deine Wertsachen. Sicher ist der Enkeltrick bekannt, beim dem sich eine Person als Verwandtschaft ausgibt und dann um eine Geldsumme zur Überweisung bittet?!
Doch Trickbetrüger gibt es leider immer und es werden immer mehr. Die Art und Weise, wie diese Täter vorgehen, wird immer raffinierter. Daher hier ein paar wichtige Informationen zu Deiner eigenen Sicherheit beim Kennenlernen und Umgang mit “nichtbekannten” Personen.
Hier sind 5 Regeln, die Du unbedingt einhalten solltest:

Regel Nr. 1

Stelle niemals Deine Adresse (Anschrift / Hausnummer) öffentlich ins Nachbarnetz (als Text in einen von Dir erstellten Beitrag). Es reicht zur Kontaktaufnahme Deine E-Mail Adresse.

Regel Nr.2

Gib niemals bekannt, ab wann Du mal nicht zu Hause – z.B. im Urlaub oder auf einer Veranstaltung bist. Denn damit wissen Einbrecher ganz genau, wann es sehr günstig ist, ungestört Dein Haus/Wohnung auszurauben. Das käme eben einer Einladung gleich.

Regel Nr. 3

Telefonisch wurde von einer Person zu Deiner Anfrage Kontakt aufgenommen. Du kennst diese Person aber nicht persönlich. Du hast diese noch nie in Deiner direkten Nachbarschaft gesehen? Dann lade diese Person auf keinen Fall direkt zu Dir nach Hause ein. Vereinbare ein Kennenlerntreffen z.B. im Quartiersbüro „Wir in City-Ost“ in der Schorndorfer Str. 43. Dort wird das Kennenlernen auch durch eine Person begleitet – Du bist also nicht alleine. Oder ihr vereinbart ein Treffen in einem Café in der Stadt. Nimm dazu am besten eine/n Freund/Freundin mit oder frag das Nachbarnetz 0151 5183 8590 in diesem Falle um Unterstützung an.

Regel Nr. 4

Wichtig: Du solltest Dir den Ausweis oder Führerschein zeigen lassen und die Adresse notieren.­ ­Falls dieser keine Dokumente bei sich hat und dann das Thema Datenschutz als Begründung für die Verweigerung des Zeigens dieser Dokumente anbringt, keine Telefonnummer  (WICHTIG: es muss eine Festnetznummer, keine Mobilnummer sein) angeben will, dann freundlich das Gespräch beenden (z.B. einen weiteren Termin vorgeben – ja etwas flunkern) aber sofort den Kontakt beenden und einer polizeilichen Dienstelle in der Nähe den Vorfall samt Personenbeschreibung mitteilen.

Regel Nr. 5

Wohnungsschlüssel
Der Wohnungsschlüssel darf nur an eine Person übergeben werden, die Du sehr gut kennst und der Du auch 100%ig vertraust. Von der Du genau weißt, wo diese Person wohnt und ihr schon mal einen guten “Draht” oder “Kontakt” auch anderweitig miteinander hattet. NIEMALS nach dem Erstkontakt mit einer unbekannten Person gleich den Schlüssel übergeben, egal wie nett und freundlich diese Person ist.

Thema Bauchgefühl. Ja, auch ein Bauchgefühl kann trügen. Daher ist Vorsicht und ein echtes Kennenlernen notwendig!

Dein Nachbarnetz-Team

 

 

Bei Fragen zur Sicherheit:
Tel. 0151 5183 8590

oder eine Email an:
info@nnlb.de schreiben.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Rothenbacher
Administrator

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